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Heidekreis-Klinikum

Behauptung 11: Der Fördermittelantrag muss gar nicht bis zum 30. September 2021 abgegeben sein.

Stimmt das?

Nein, das stimmt nicht.
Es steht fest, dass die Landesregierung die Mittel aus dem Strukturfonds II schnellstmöglich vergeben, sprich binden möchte.

Deshalb nützen dem Heidekreis-Klinikum verlängerte Fristen des Bundes nichts. Das HKK muss vor anderen Landkreisen seine Unterlagen eingereicht haben. Es hat, vom Land Niedersachsen, keine offizielle Fristverlängerung für die Abgabe der Unterlagen des Heidekreis Klinikums gegeben.

Nochmals: Für den September 2021 sind erste Auswahlentscheidungen für die Förderung von Strukturmaßnahmen über den Strukturfonds II geplant. Inwieweit dann Entscheidungen getroffen werden können hängt von dem Planungsstand und dem vorgeschriebenen Prüfverfahren durch die NLBL von entsprechenden Anträgen ab. Aufgrund mehrfacher Überzeichnung der zur Verfügung stehenden Mittel 1,365 Milliarden € Antragsvolumen versus 355 Millionen € Fördermittel wird es zwangsläufig zu Auswahlentscheidungen bei Maßnahmen kommen müssen, die geprüft und entscheidungsreif sind.

Der Vorwurf, beim Standort F4 würde es sich nicht um einen Standort mit breiter Akzeptanz der Bevölkerung handeln, ist schlichtweg falsch. Am 26. Juni 2020 hat der Kreistag mit einer Dreiviertelmehrheit beschlossen, für die Planung eines Gesamtklinikums den Standort F4 (westlich von Bad Fallingbostel) vorzusehen.

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