Mann liest Zeitung auf einer Treppe

Presse

Heidekreis Klinikum

Presse & Unternehmenskommunikation

Herzlich willkommen in der Abteilung Unternehmenskommunikation des Heidekreis-Klinikums. Wir sind Ihre Ansprechpartnerinnen rund um die Themen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, interne Kommunikation, Marketing, Veranstaltungen und viele weitere Bereiche im und rund das Heidekreis-Klinikum - detaillierte Informationen hierzu finden Sie nachstehend. Wir freuen uns auf einen regen Austausch mit Ihnen. 

Ihr Team der Unternehmenskommunikation am Heidekreis-Klinikum

Allgemeine Anfragen

Kontaktieren Sie für allgemeine Anfragen bitte die Unternehmenskommunikation.

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Presseanfragen

Bitte richten Sie Presseanfragen an unsere Pressesprecherin, Frau Nina Bernard.

Telefon: 05191 602-3202
Mobil: 0175 981 90 60

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Unternehmenskommunikation

Wir möchten intern und extern umfassend und transparent informieren. Die Abteilung Unternehmenskommunikation des Heidekreis-Klinikums untersteht direkt der Geschäftsführung des Klinikums. Zur Unternehmenskommunikation im Heidekreis-Klinikum gehören folgende Bereiche:

  • Interne und externe Unternehmenskommunikation & Marketing, z. B. Intranet, interner Newsletter, Patientenmagazin "Gesund:Heidjer", Einweisermagazin „Praxis:Heidjer"; Veranstaltungen, Printprodukte, Veranstaltungen, Kooperationen etc.
  • Pressearbeit: Durchführung von Pressekonferenzen und -gesprächen, Verfassen von Pressetexten, Pressemitteilungen, Betreuung der Social-Media-Kanäle Facebook, Instagram und YouTube (Name: KlinikumHeidekreis)
  • Corporate Design

Haben Sie Fragen rund um das Veranstaltungsprogramm, unseren Internetauftritt oder Veröffentlichungen von uns? Wir klären gern schnellstmöglich Ihre Fragen, Sie erreichen uns per E-Mail ukomm@heidekreis-klinikum.de.

Gern unterstützen wir auch Journalistinnen und Journalisten bei der Berichterstattung über medizinische Themen und auch die Herausforderungen der Krankenhausversorgung. Sollten Sie für Themen, die zu unserem Leistungsspektrum gehören, Interviewpartner für Aufzeichnungen, Interviews oder Hintergrundgespräche benötigen, wenden Sie sich gern an unsere Pressesprecherin, Frau Nina Bernard.

Fotografieren, Filmen, Medien


(Landeskrankenhausgesetz, Datenschutzgrundverordnung, §201a, StGB)

Bitte beachten Sie stets: Eine Klinik ist kein öffentlicher, sondern ein geschützter und zu beschützender Raum. Hier gelten besondere rechtliche Bestimmungen: das Landeskrankenhausgesetz, datenschutzrechtliche Bestimmungen sowie § 210a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches). Es ist daher verboten, Patienten ohne vorherige schriftliche Zustimmung zu fotografieren oder zu Filmen – dieses Verbot gilt auch dann, wenn die Aufnahmen anschließend anonymisiert werden. Für Interviews mit Patienten sowie Aufnahmen auf dem Klinikgelände und im Gebäude sind andere Maßstäbe anzulegen als in der Öffentlichkeit. Es kann und darf nicht davon ausgegangen werden, dass ein Patient in der Lage ist, von seinem Widerspruchsrecht gegen eine Aufnahme, ein Foto oder ein Gespräch Gebrauch zu machen: Nachwirkungen oder Einfluss von Narkose- bzw. anderen Medikamenten oder eine aus anderen Gründen fehlende Geschäftsfähigkeit sind in der Klinik stets zu beachten.

Foto-, Ton- oder Video-Aufnahmen, die für gewerbliche, kommerzielle Zwecke oder für eine Veröffentlichung bestimmt sind, sind immer nur nach vorheriger Genehmigung durch die Geschäftsführung oder die Unternehmenskommunikation gestattet.

Das Fotografieren und Filmen in der Klinik ist grundsätzlich untersagt. Fotografieren oder Filmen ist Patienten und deren Angehörigen ausschließlich nur zu privaten und persönlichen Zwecken auf der geburtshilflichen Station und dort im jeweiligen Patientenzimmer erlaubt. Grundsätzlich dürfen dabei jedoch nie andere Personen, insbesondere Patienten oder Personal, gefilmt oder fotografiert werden.

Journalisten ist – aus den bereits genannten Gründen – das unangemeldete Aufsuchen der Klinik, des Klinikgeländes sowie von Klinikpatienten zum Zwecke der Recherche oder Berichterstattung ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die Geschäftsführung oder die Unternehmenskommunikation nicht gestattet. Grundsätzlich müssen sich Journalisten, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit auf dem Klinikgelände an einen Patienten, Besucher oder Mitarbeiter wenden, vorher stets als Journalist zu erkennen geben.

Ihre Ansprechpartnerin

Nina Bernhard

Nina Bernard

Leitung Unternehmenskommunikation
Pressesprecherin

Telefon: 05191 602-3202
Mobil: 0175 98 190 60

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