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Heidekreis-Klinikum

Behauptung 8: Der Standort Dorfmark ist realisierbar, zulässig und genehmigungsfähig.

Stimmt das?

Der Standort Dorfmark wurde in einem Standortvergleich mit mehreren anderen Standorten verglichen:

Er ist aus städtebaulichen und raumordnerischen Belangen als wesentlich ungünstiger zu bewerten als andere Standorte, insbesondere als F4 in Bad Fallingbostel. Für die Kernstadt Bad Fallingbostel als Klinikstandort spricht insbesondere, dass sie raumordnerisch als Grundzentrum eingestuft ist und schon jetzt einen Schwerpunkt in der Gesundheitsinfrastruktur aufweist.
Der Rat der Stadt Bad Fallingbostel hat bekräftigt, dass er für einen Standort in Dorfmark keinen Bebauungsplan aufstellen wird. Daher ist ein solcher Standort nicht zulässig.

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