„Viele Angehörige sind überrascht, wie wenig sie rechtlich dürfen“
Ein Gespräch mit Dr. med. Antje Marcy über rechtliche Betreuung, Patientenwillen und schwierige Entscheidungen im Krankenhaus.
Wenn ein Mensch plötzlich schwer erkrankt, müssen oft in kürzester Zeit wichtige medizinische Entscheidungen getroffen werden. Doch wer entscheidet eigentlich, wenn Patienten selbst nicht mehr dazu in der Lage sind? Darüber sprechen wir mit Dr. med. Antje Marcy, Oberärztin für Anästhesie und Intensivmedizin am Heidekreis-Klinikum sowie Palliativmedizinerin und Schmerztherapeutin.
Frau Dr. Marcy, viele Menschen gehen davon aus, dass Ehepartner oder Kinder automatisch entscheiden dürfen. Stimmt das?
Dr. Marcy: „Nein, das ist ein weit verbreiteter Irrtum. In Deutschland gibt es kein automatisches Vertretungsrecht zwischen Erwachsenen, auch nicht in der Ehe. Das überrascht viele Angehörige sehr. Tatsächlich sind nur drei Formen der Stellvertretung möglich: das Ehegattennotvertretungsrecht, eine Vorsorgevollmacht oder eine gerichtlich eingesetzte Betreuung.“
Was genau regelt das Ehegattennotvertretungsrecht?
„Es gilt seit Januar 2023 und erlaubt Ehepartnern, vorübergehend medizinische Entscheidungen zu treffen. Allerdings ist es auf maximal sechs Monate begrenzt und umfasst nur Bereiche rund um die medizinische Behandlung. Es ist also keine umfassende Lösung für alle Lebenslagen.“
Welche Rolle spielt die Vorsorgevollmacht?
„Sie ist aus meiner Sicht die beste Möglichkeit, vorzusorgen. Mit ihr kann man einer Vertrauensperson verbindlich die Vertretung übertragen – und zwar sofort wirksam, auch ohne notarielle Beglaubigung. Wichtig ist, dass die Aufgabenkreise klar benannt sind und auch Entscheidungen über Leben und Tod ausdrücklich eingeschlossen werden. Nur dann haben wir im Krankenhaus eine rechtlich sichere Grundlage für alle notwendigen Entscheidungen.“
Und wenn es keine Vollmacht gibt?
„Dann kann ein Betreuungsgericht einen Betreuer einsetzen. Im Klinikalltag geschieht das meist über einen Faxantrag mit ärztlicher Begründung. Ein Richter prüft dann, ob der Patient wirklich nicht einwilligungsfähig ist und ob die vorgeschlagene Person geeignet ist, diese Aufgabe zu übernehmen.“
Wie schwierig ist es, den Willen der Patienten zu ermitteln?
„Das ist eine der größten Herausforderungen. Stellvertretende sind verpflichtet, den mutmaßlichen Patientenwillen so gut wie möglich herauszufinden und umzusetzen. Angehörige kennen die Betroffenen oft seit Jahrzehnten, Berufsbetreuende hingegen kommen häufig in akuten, sehr komplexen Situationen dazu und müssen schnell Entscheidungen treffen. Das ist keine leichte Aufgabe.“
Welche Entscheidungen fallen konkret an?
„Die Spannbreite ist groß: Von Untersuchungen und Operationen über verschiedene Therapieformen bis hin zur Festlegung von Therapiezielen, etwa einer palliativen Versorgung. Dazu gehören auch freiheitsentziehende Maßnahmen auf Intensivstationen, wie zum Beispiel Fixierungen oder beruhigende Medikamente. Jede einzelne Maßnahme braucht eine medizinische Indikation und eine Einwilligung. In Notfallsituationen benötigen wir keine explizite Einwilligung, sondern handeln nach dem Grundsatz „Im Zweifel für das Leben“ – es sei denn, es liegen verlässliche anderslautende Aussagen vor.“
Viele Menschen verbinden Entscheidungsfähigkeit mit voller Orientierung. Ist das richtig?
„Nicht unbedingt. Patienten können durchaus einwilligungsfähig sein, auch wenn sie zeitlich oder örtlich nicht vollständig orientiert sind. Entscheidend ist, ob sie Wesen, Bedeutung und Tragweite ihrer Entscheidung verstehen, frei zustimmen oder ablehnen können. Das beurteilt der jeweils behandelnde Arzt situativ. Selbst wenn es eine Stellvertretung gibt, können Patienten also durchaus noch selbst entscheiden.“
Wann wird es besonders kompliziert?
„In Grenzsituationen – etwa bei Zwangsbehandlungen, Therapiebegrenzungen oder Fragen der Organspende. Dann wird manchmal auch das Betreuungsgericht eingeschaltet. Ich finde es wichtig, dass jedem klar ist: Niemand muss solche Entscheidungen alleine treffen. Wir arbeiten immer im Team: Mit den Pflegekräften, ärztlichen Kolleginnen und Kollegen, selbstverständlich den jeweiligen Stellvertretern und bei Bedarf auch mit unserem Ethik-Komitee.“
Was erwarten Sie von gesetzlichen Vertretern im Klinikalltag?
„Vor allem Erreichbarkeit, verlässliche Kontaktinformationen und die zeitnahe Vorlage des Betreuungsausweises. Außerdem wünschen wir uns echtes Interesse an der betreuten Person, denn nur so können wir gemeinsam gute Entscheidungen treffen. Sehr hilfreich sind auch Informationen zu Vorerkrankungen, zur Lebenssituation und zu Angehörigen. Manchmal brauchen wir zudem Unterstützung beim Einholen von Unterlagen aus anderen Kliniken, da auch uns die Schweigepflicht Grenzen setzen kann.“
Und was dürfen Stellvertreter vom Klinikpersonal erwarten?
„Eine offene, verständliche und regelmäßige Kommunikation. Wir informieren über die aktuelle Situation, Veränderungen und – wenn möglich – über die zu erwartende Dauer und Folgen einer Erkrankung. Nur auf dieser Basis kann verantwortungsvoll entschieden werden.“
Was ist Ihnen persönlich am wichtigsten in diesem sensiblen Bereich?
„Dass der Mensch im Mittelpunkt steht. Stellvertretung ist eine große Verantwortung. Jeder Patient bringt eine eigene Lebensgeschichte und eigene Werte mit. Diese müssen respektiert werden – auch wenn sie nicht mit den eigenen Vorstellungen übereinstimmen. Das kann Konflikte auslösen, umso wichtiger ist es, im Gespräch zu bleiben.“
Ihr Rat an Angehörige und Betreuer?
„Scheuen Sie sich nie, Fragen zu stellen oder Unsicherheiten anzusprechen. Es gibt immer Unterstützung – sei es durch das Behandlungsteam oder durch Gremien wie unser Ethik-Komitee. Entscheidungen lassen sich auch immer gemeinsam tragen.“
Vielen Dank für das Gespräch, Frau Dr. Marcy.
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